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Juni 25, 2016

Neues Kulturgutschutzgesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni das neue Kulturgutschutzgesetz verabschiedet. Doch bevor das wichtigste kulturpolitische Projekt dieser Legislaturperiode gültig wird, muss es noch durch den Bundesrat. Das soll – einen Tag vor der Sommerpause – am 8. Juli geschehen. Die Verabschiedung im Bundesrat ist nicht gesichert, den Hessen und Baden-Württemberg haben bereits Widerstand signalisiert.

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Nekropole oder Totenstadt (Foto: Thiel von Kracht)

Allen Fakten und Argumenten zum Trotz ist nun ein absurdes Gesetz herausgekommen, das Eigentumsrechte missachtet und Landesbehörden entscheiden lässt, was wertvolles Kulturgut ist. Das Medienecho ist voller Kritik: Focus Online titelte in einem Kommentar „Das Kulturgutschutzgesetz ist ein provinzieller Rückfall in den Nationalismus“. Der Spiegel Online schreibt “ Trotz heftiger Proteste: Bundestag verabschiedet Kulturgutschutzgesetz“ und verweist darauf, dass seit fast einem Jahr Künstler und Händler auf die Barrikaden gehen und sich gegen das neue Kulturgutschutzgesetz aussprechen.

Kosten

Das neue Kulturgutschutzgesetz bedeutet aber gleichzeitig auch steigende Kosten. Während das Kulturstaatsministerium jährlich von Mehrkosten in Höhe von lediglich 375.000 Euro ausgeht, warnt der Ex-Verfassungsrichter und Sammler Professor Harald Falckenberg vor Mehrkosten von mindestens 43 Millionen Euro für Bund und Länder.

Fazit

Man will die Einfuhr von Raubkunst unterbinden und die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern klar regeln. Das ist Sinnvoll und dagegen gibt es nichts einzuwenden. Die Deutsche Sondengänger Union hatte sich seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs vor über einem Jahr durch gezielte Lobbyarbeit für die Interessen der Sondengänger in Deutschland eingesetzt. So berücksichtigt das neue Gesetz doch zum ersten mal die besondere Situation der Numismatik und des Münzhandels. Es wird klargestellt, dass Münzen, die als „Massenware“ existieren oftmals keinen relevanten bzw. nur beschränkten archäologischen Erkenntniswert haben. Darunter sind solche Münzen zu verstehen, die – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 11.12.2012, VII R 33, 34/11) – in größerem Umfang oder Anzahl im Handel vorkommen, aber kein besonderes Interesse (keinen wissenschaftlichen Wert) für Archäologen bzw. archäologische Institutionen und Sammlungen besitzen.

Den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/074/1807456.pdf

Den Flyer der Bundesregierung finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2016/2016-04-26-flyer-kulturgutschutz.pdf;jsessionid=55605C6D4A24FBD82479AA3ED7F9C581.s7t1?__blob=publicationFile&v=2

Weitere Presseartikel hier:
http://www.focus.de/politik/experten/politik-das-kulturgutschutzgesetz-ist-ein-provinzieller-rueckfall-in-den-nationalismus_id_5661891.html

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/bundestag-verabschiedet-kulturgutschutzgesetz-a-1099319.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/bundestag-kulturgutschutzgesetz-verabschiedet-14304154.html

http://www.mdr.de/kultur/themen/kulturgutschutzgesetz-100.html

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/bundestag-verabschiedet-kulturgutschutzgesetz-mit-grosser-mehrheit-aid-1.6070298

http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-Kultur/Aktuelle-Nachrichten-Kultur-aus-der-Welt/Bundestag-beschliesst-Kulturgutschutzgesetz

http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/buende/buende/20676713_Novellierung-des-Kulturgutschutz-Entmuendigung-sammelnder-Buerger.html