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Juni 25, 2016
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Marcus Ulpius Traianus bekannt als Trajan, war von Januar 98 bis 117 römischer Kaiser (Foto: Thiel von Kracht)

Die heftige Kontroverse entzündet sich vor allem an den neuen Ausfuhrbestimmungen für Kunst. Künftig braucht, wer ein wertvolles Kunstwerk ins Ausland bringen oder dort verkaufen will, immer eine Genehmigung des Landes.

Bisher galt das nur für Exporte in Länder außerhalb der Europäischen Union und für Bilder, die älter als 50 Jahre und teurer als 150.000 Euro sind.

Jetzt gibt es die Genehmigungspflicht auch für den EU-Binnenmarkt – allerdings deutlich abgemildert: Betroffen sind nur Werke, die älter als 75 Jahre und wertvoller als 300.000 Euro sind.

Verboten wird die Ausfuhr für Kulturgüter, die als national wertvoll und „identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands“ gelten. Zeitgenössische Kunst ist noch nicht betroffen.